Fischerprüfung
Für das Angeln in Sachsen-Anhalt benötigt man eine behördliche Erlaubnis ---
" Den Fischereischein "
Für die Prüfung zum Fischereischein muß man den 30 stündigen Lehrgang
der Anglervereine oder einen Online-Lehrgang im Internet ablegen.
Zum Lehrgang gehört auch ein Praxistag der nur von den Vereinen angeboten wird.
Erst nach Beendigung des Lehrganges wird durch die Prüfungskommission die Fischerprüfung durchgeführt.
Nach einer schriftlichen Prüfung mit 60 Fragen ( auf einem Prüfungsbogen mit A ; B ; C zu beantworten) wird zeitnah
(am gleichen Tag) - die mündlich / praktische Prüfung durchgeführt.
Für die bestandene Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt.
Das Prüfungszeugnis berechtigt die Beantragung des Fischereischeinens.
Die Anmeldung zum Fischereischein erfolgt ausschließlich
bei der unteren Fischereibehörde .