Zuerst braucht man die behördliche Erlaubnis, den Fischereischein.
Diesen stellt die für den Wohnort zuständige
Fischereibehörde auf Antrag aus, wenn man eine Fischerprüfung bestanden
hat und das Zeugnis vorlegt.
Hat man das nicht, muß die Fischerprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden.
Die Fischerprüfung wird in der Regel zweimal im Jahr in Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Der Prüfungstermin muß 8 Wochen vorher durch die
Fischereibehörde bekanntgegeben werden, bis 4 Wochen vor der Prüfung muß
man sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr
entrichtet haben.